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Auto ohne Fahrzeugschein verkaufen

Auto ohne Fahrzeugschein verkaufen

Sie wollen Ihr Auto ohne Fahrzeugschein (KFZ-Schein, Zulassungsbescheinigung Teil I) verkaufen? Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie! Für den Verkauf eines Fahrzeug ist der Fahrzeugschein nicht unbedingt notwendig.

Grundsätzlich gilt: Bei Verkauf sollte immer der Fahrzeugschein mit übergeben werden. In vielen Fällen ist das aber nicht möglich. Manchmal ist der KFZ-Schein abhanden gekommen, manchmal auch eingezogen worden.

Ein Verkauf kann aber auch ohne Fahrzeugschein durchgeführt werden. Möchte der neue Eigentümer des Fahrzeugs das Auto zulassen, dann bekommt er einen neuen Schein ausgestellt.

Der KFZ-Schein enthält technische Informationen über das Fahrzeug und dokumentiert die amtliche Genehmigung für das Fahren des Fahrzeugs. Er gibt keinen Aufschluss darüber, wer Eigentümer des Fahrzeugs ist. Auch, wenn der KFZ-Brief auch keinen Nachweis über den Eigentum gibt, wird der Brief zwingend beim Verkauf benötigt.

Häufige Fragen im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Fahrzeuges ohne Fahrzeugschein:

  1. Wie kann ich mein Fahrzeug ohne Fahrzeugschein abmelden?
    Bei einem Verkauf muss das Fahrzeug bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle abgemeldet werden. Das geht grundsätzlich auch ohne KFZ-Schein. In diesem Fall müssen Sie eine sogenannte eidesstattliche Verlusterklärung abgeben. Sie erhalten dann einen neue Zulassungsbescheinigung I für die Abmeldung. Die Kosten erhöhen sich dadurch um bis zu 50 Euro.
  2. Was muss eine eidesstattliche Verlusterklärung für den Fahrzeugschein beinhalten?
    Es reicht eine schriftliche Form. Sie muss neben Angaben zum Fahrzeughalter und Fahrzeug (Kennzeichen, Fahrzeugart, Hersteller und Fahrgestellnummer) eine Erklärung darüber beinhalten, warum der Schein verloren ging (gestohlen, verloren oder sonstiges). Das Straßenverkehrsamt hat hierfür einen Vordruck erstellt, den Sie nutzen können.
  3. Mein KFZ-Schein wurde gestohlen? Gibt es etwas zu beachten?
    Sie verfahren genau wie im Punkt 2 erklärt und füllen für die KFZ-Zulassungsstelle eine Verlusterklärung aus. In dieser haken Sie an, dass dieser gestohlen wurde. Die Polizei kann Ihnen bei Anzeige über den Diebstahl eine Bescheinigung ausstellen, die Sie der Erklärung beifügen.
  4. Kann der Käufer meines Fahrzeugs das Fahrzeug abmelden, wenn der KFZ-Schein fehlt?
    Die persönliche Vorsprache des Halters bei der Zulassungsstelle ist erforderlich, da eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss. Die einzige Möglichkeit, dass ein Dritter das Fahrzeug abmeldet: Eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung des Fahrzeughalters inklusive einer Vollmacht zur Abmeldung.

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