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Auto mit Mängel verkaufen: Das sollten Sie beachten

Auto mit Mängel verkaufen: Das sollten Sie beachten

Ihr Auto hat Mängel und Sie fragen sich, ob ein Verkauf an privat, an einen Händler, eine Inzahlungnahme oder eine Reparatur die richtige Entscheidung ist? Folgendes sollten Sie bei dem Verkauf eines Fahrzeugs mit Mängeln beachten.

Dass ein Auto keine Mängel hat, ist zumindest bei Gebrauchtwagen eher selten der Fall. Wer sein Auto regelmäßig zur Inspektion bringt und die dort festgestellten Mängel beseitigt, ist zwar grundsätzlich auf der richtigen Seite, allerdings
kann ein Mangel auch versteckt sein. Die entscheidende Frage ist: Welche Mängel muss ich kennen? Welche Mängel muss ich bei einem Verkauf offenlegen? Und was ist überhaupt ein Mangel?

Was ist ein Mangel?

Ein Mangel ist von normalen Gebrauchsspuren abzugrenzen. Normalen Gebrauchsspuren entstehen bei einem Gebrauchtwagen im Verkehr üblichen Verhältnis bei einer sorgfältigen Behandlung des Fahrzeuges und sind laufzeit- sowie altersabhängig.

Verschleißteile, die nicht mehr die volle Nutzungsgüte entsprechen, sind nicht zwingend mangelhaft. Es muss zumindest eine Funktionsbeeinträchtigung vorliegen oder der Mangel ist so erheblich, dass eine Reparatur 5 % des Kaufpreises übersteigt.

Wichtig ist der Unterschied zwischen offensichtlichen und verdeckten Mängeln. Offensichtliche Mängel sind die, die auch ein Laie ohne Probleme erkennen kann. Verdeckte Mängel sind solche, die z.B. bei einer Probefahrt oder bei einer Besichtigung nicht sofort auffallen.

Welche Mängel muss ich bei einem Verkauf angeben?

Bei einem Autoverkauf ist es üblich, dass im Autokaufvertrag aufgelistet wird, welche Schäden bzw. Mängel vorhanden und bekannt sind. Dabei sollte der Verkäufer ehrlich sein und alle Unfallschäden oder bekannte Mängel auflisten, auch welche davon bereits repariert oder unrepariert sind. Es gilt: Jeder Mangel, den Sie kennen, sollte auch dokumentiert und kommuniziert werden. Mängel, von dem Sie als Laie nichts wissen, fallen natürlich nicht darunter: Diese kennen Sie ja nicht.

In einem Verkauf von privat an privat wird in aller Regel ein Ausschluss der Sachmängelhaftung für dem Verkäufer unbekannte Mängel festgelegt. Verkaufe ich von privat an einen Händler, verhält es sich ein wenig anders. Einem Händler wird pauschal unterstellt, dass es Mängel schneller und eindeutig erkennt. Beim Verkauf sollte einvernehmlich die gesetzliche Gewährleistung (Sachmängelhaftung) ausgeschlossen werden. Mängel, die sich schon vorher am Fahrzeug befanden, sollten beim Verkauf dokumentiert und im Vertrag angegeben werden. Wird keine Sachmängelhaftung ausgeschlossen, geht man davon aus, dass Schäden beim Fahrzeug, die innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf auftreten, bereits beim Verkauf vorgelegen haben.

Fazit

Bei einem Autoverkauf sollten Sie immer ehrlich sein und alle Ihnen bekannten Mängel angeben. Bekannte Mängel zu vertuschen, kann trotz Ausschluss der Sachmängelhaftung zu Problemen führen. Es ist empfehlenswert, gebrauchte Fahrzeuge an Händler zu verkaufen. Diese kennen typische Mängel und haben ein Auge darauf. Selbst wenn der Verkaufspreis dann etwas geringer ausfällt, haben Sie den Vorteil, dass es zu keiner Sachmängelhaftung führt.

Bild: Von vvoennyy via envato elements

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