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Darf der Ehepartner das gemeinsame Auto verkaufen?

Darf der Ehepartner das gemeinsame Auto verkaufen?

Ob nach der Trennung, Scheidung, Sterbefall oder Fahruntüchtigkeit – beim Verkauf des gemeinsamen Autos gilt es zahlreiche Aspekte zu beachten. Vor allem wenn sich die Ehepartner auf die Verteilung der Haushaltsgegenstände nicht im Vorfeld geeinigt haben, könnte es gegebenenfalls zu Auseinandersetzungen kommen.

Im Folgenden klären wir, ob der Ehepartner das gemeinsame Auto verkaufen darf und beantworten die wichtigsten Fragen dazu.

Wem gehört das Auto nach der Trennung?

Im Falle einer Scheidung müssen sich die ehemaligen Ehepartner mit der Hausratsteilung auseinandersetzen. Im Familienrecht kann das gemeinsame Auto als Teil des Hausrates betrachtet werden. Wer den Wagen nach der Scheidung verkaufen darf, ist situationsabhängig: Wenn nur ein Ehegatte als Eigentümer eines Gegenstandes eingetragen ist, zählt dieser in der Regel nicht zum Hausrat.

Allerdings können einige Fragestellungen gerade bei Autos diese Regelung unwirksam machen. Haben sich beide Ehepartner an der Finanzierung des Autos beteiligt? Wer ist im Vertrag als Eigentümer eingetragen? Wessen Name steht als Halter im Fahrzeugbrief? Wer hat das Auto finanziert?

·       Alleineigentum

Die Sache ist relativ einfach geklärt, wenn nur ein Ehegatte das Auto finanziert und den Kaufvertrag allein unterzeichnet hat. Sofern allerdings der andere Ehegatte im Fahrzeugbrief als Eigentümer eingetragen ist, kann es zu Komplikationen kommen.

Im Falle von Autokrediten und Leasingverträgen kann derjenige das Auto verkaufen, der die Verträge abgeschlossen und die Kredite abgeleistet hat.

Ehegatte A kann trotz Alleineigentum des anderen Partners einen Anspruch auf den Wagen anmelden, wenn dieser für die familiäre Gemeinschaft genutzt wurde. Dazu zählen u.a. Aktivitäten wie Kinder zur Schule fahren, gemeinsame Urlaubsreisen und Familienausflüge sowie Familieneinkäufe.

·       Miteigentum

Wenn beide Ehepartner als Eigentümer des Autos eingetragen sind, zählt dieses in den Hausrat hinein. Sollten sich die ehemaligen Ehepartner einigen und das Auto an Ehegatten A gehen, wird Ehegatte B aus allen Verbindlichkeiten entlassen. Danach kann Ehegatte A das Auto verkaufen. Außerdem besteht die Möglichkeit, die Leistungen bei der Berechnung des Unterhalts zu berücksichtigen. Zudem kann Ehegatte B Schadenersatzleistung einfordern.

Was gilt nach dem Tod des Ehepartners?

Sicher ist das Auto bei Tod des Ehepartners nicht die oberste Priorität. Dennoch darf es nicht einfach ohne Ab- bzw. Ummeldung verkauft werden. Zu den organisatorischen Aufgaben nach dem Todesfall zählt somit auch die Frage: Das Auto weiter benutzen oder verkaufen? Eine Ummeldung oder eine behördliche Abmeldung ist nach dem Todesfall des Ehepartners in beiden Fällen notwendig.

Darüber hinaus gilt es auf die folgenden Sachen zu achten bzw. diese Handlungen vorzunehmen:

  • Wer sich nicht sicher ist, kann das Auto vorübergehend abmelden. Beim Ummelden kann der Erbe selbst neuer Halter werden und das Auto auf sich ummelden, das Fahrzeug vorübergehend abmelden oder es verkaufen.
  • Auch wenn in dieser Zeit alles andere wichtiger erscheint, ist eine zügige Entscheidung nach Klärung des Erbfalls ratsam. Änderungen sollen per Gesetz unverzüglich der Zulassungsbehörde mitgeteilt werden.
  • Dokumente wie Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Personalausweis, eVB-Nummer, SEPA-Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer und gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung vorbereiten.
  • Den Erbschein bei der Kfz-Versicherung vorlegen und sich als Nachlassnehmer ausweisen.
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