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Auto in Deutschland oder Österreich verkaufen?

Auto in Deutschland oder Österreich verkaufen?

Der Verkauf eines Autos innerhalb der EU ist nicht besonders kompliziert, außer bei eventuellen sprachlichen Barrieren. Für Deutsche gibt es somit auch außerhalb ihres Heimatlandes einen potenziell großen Automarkt. Dabei gehört Österreich sicherlich zu den Favoriten, denn so entfällt bei Verkaufsgesprächen immerhin die Sprachbarriere.

Bürokratische Hürden sind seit der Einführung von Einheitsregelungen innerhalb der EU kaum noch ein Thema beim Autoverkauf. Können aber mit dem Autoverkauf in Österreich höhere Verkaufspreise erzielt werden? Was muss dabei beachtet werden? Wie sieht es mit der Mehrwertsteuer und den Zollgebühren aus? Welche Besonderheiten gibt es hinsichtlich der Kennzeichen? Diese und andere wichtige Infos rund um den Autoverkauf in Österreich folgen im Anschluss.

Autoverkauf in Deutschland oder Österreich – die Unterschiede

In erster Linie werden keine Mehrwertsteuer oder Zollgebühren fällig, wenn das Auto nach Österreich verkauft wird. Somit ist auf jeden Fall von einem Nettopreis die Rede. Dies betrifft aber nur Gebrauchtwagen.

Für Neuwagen sieht es anders aus und da muss die Mehrwertsteuer in dem Land entrichtet werden, welches als Hauptwohnsitz des Käufers gilt – also in Österreich. Als Neuwagen gelten alle Fahrzeuge, die weniger als 6000 km gefahren oder weniger als 6 Monate zugelassen sind.

Hinweis: Die Zulassungsstelle in Österreich kann für die Zulassung eine notariell beglaubigte Kaufvertragskopie verlangen. Wenn ein gebrauchtes Auto für mehr als 1000 € nach Österreich verkauft wird oder ins EU-Ausland überführt werden soll, wird vom Käufer eine schriftliche Anmeldung durch den Zoll verlangt. Eine mündliche Bekanntgabe genügt bei Verkaufspreisen unter 1000 €.

Was gibt es zu beachten, wenn das Auto in Österreich verkauft wird?

Es genügen die gleichen Vertragsinhalte wie für den Autoverkauf in Deutschland, darunter:

  • Vollständige Namen sowie Adressen des Verkäufers und Käufers
  • Datum und Uhrzeit der Übergabe vom Fahrzeug
  • Ausweisnummer des Käufers
  • Ausschluss der Gewährleistung

Es empfiehlt sich auch nachzufragen, ob für die eigenen Unterlagen eine Schwarz-Weiß-Kopie des Ausweises gemacht werden darf. Privatpersonen dürfen die Gewährleistung (Sachmängelhaftung) beim Autoverkauf ausschließen. Wenn der Verkäufer dies nicht tut, zahlt er für eventuelle Fahrzeugmängel, die nach dem Verkauf identifiziert werden.

Die Beweispflicht geht erst nach 6 Monaten vom Verkäufer auf den Käufer über. Zudem darf nur die Haftung von Sachmängeln ausgeschlossen werden, nicht jedoch für Verletzungen von Personen.

Ist das Auto verkauft, muss es der Versicherung sowie der Zulassungsstelle gemeldet werden. Innerhalb eines Monats kann sich der Käufer dazu äußern, ob er eine neue Versicherung abschließen möchte oder die bestehende behalten will. Natürlich sollte beim Autoverkauf nach Österreich das Fahrzeug vor der Übergabe bei der deutschen Zulassungsstelle abgemeldet werden.

Wie sieht es mit den Kennzeichen aus?

Damit ein Auto nach Österreich überführt werden kann, kann das Kurzzeitkennzeichen (gelber Rand) und das Ausfuhrkennzeichen (roter Rand) genutzt werden. Beide werden von der Zulassungsstelle ausgegeben und sind für 5 Tage gültig, wobei eine HU-Prüfplakette für die Ausgabe der Ausfuhrkennzeichen notwendig ist. Dabei werden Versicherungsgebühren und Steuern erhoben, doch diese Kosten trägt der Käufer.

Theoretisch kann ein Auto auch mit den österreichischen Überstellungskennzeichen nach Österreich eingeführt werden, aber diese werden nur gegen Vorlage eines Besitznachweises ausgegeben. Daher sind sie für die Überführung von Deutschland nach Österreich unpraktisch.

Fazit

Generell gibt es zwischen dem Autoverkauf in Deutschland und dem in Österreich kaum Unterschiede, da die Gesetze beider Länder sehr nahe aneinander liegen. Autobesitzer aus Bayern, die es sich überlegen, ihr Auto vielleicht in Österreich zu verkaufen, sollten ihren Wagen dennoch lieber in Deutschland verkaufen, unter anderem wegen der kürzeren Fahrtwege und der etwas einfacheren Prozedere.

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