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Sachmängelhaftung oder Haftungsausschluss beim Auto-Privatverkauf?

Sachmängelhaftung oder Haftungsausschluss beim Auto-Privatverkauf?

In Deutschland ist der private Autoverkauf sehr gefragt, weshalb weitaus mehr gebrauchte Autos von Privat- an Privatperson verkauft werden als durch gewerbliche Händler. Diesen Boom verdankt der private Autoverkauf zum größten Teil den Online-Autobörsen. So kann das eigene Auto einem großen Interessentenkreis bequem angeboten werden.

Im ganzen Kauf- und Verkaufsprozess eines Autos trifft jeder früher oder später auf die Begriffe Haftungsausschluss und Sachmängelhaftung. Wer seine Rechte und Pflichten kennt, kann den Privatverkauf deutlich entspannter angehen. Demnach weiß der Verkäufer, dass ein Käufer keine Sachmängelhaftung von ihm privat fordern darf.

Sachmängelhaftung beim Autoverkauf

Der Verkäufer haftet beim Autoverkauf dafür, dass das Auto keine Mängel bei Übergabe an den Käufer aufweist. Dadurch übernimmt der Verkäufer die Sachmängelhaftung und erklärt sich innerhalb der Laufzeit der Sachmängelhaftung bereit, für Schäden am Auto aufzukommen, die bereits bei der Autoübergabe vorhanden waren. Hier trägt der Verkäufer das Risiko und der Autokäufer erhält mehr Sicherheit beim Kauf eines Gebrauchtwagens.

Ein gewerblicher Händler kann bei einem Verbrauchsgüterkauf wie dem Autokauf jedoch nicht die Sachmängelhaftung ausschließen. Das gilt auch für den Verkauf eines gebrauchten Autos bei einem Händler, der gewerblich tätig ist. So ist die Dauer der Sachmängelhaftung für die Kaufsache bei einer Firma gesetzlich auf 2 Jahren vorgeschrieben. Der Händler hat allerdings die Möglichkeit, diese Haftung per Kaufvertrag auf ein Jahr zu verkürzen und es gilt die festgesetzte Frist aus dem unterschriebenen Vertrag.

Während Händler gesetzlich zur Sachmängelhaftung verpflichtet sind, sind private Verkäufer, die nicht gewerblich tätig sind, von dieser Pflicht ausgeschlossen. So kann ein Privatverkäufer über den Kaufvertrag den Haftungsausschluss vereinbaren.

Haftung bei den arglistigen Mängeln

Der Haftungsausschluss soll unerfahrene private Verkäufer vor nicht so ehrlichen Käufern schützen. Es gibt aber hin und wieder Verkäufer, die das ausnutzen, um sich vor einer Haftung zu drücken. Denn der Verkäufer kann für arglistige Mängel zur Rechenschaft gezogen werden. Allerdings liegt die Beweislast in diesen Fällen beim Käufer. Dieser muss erst nachweisen, dass die Mängel vorhanden waren und der Verkäufer es verschwiegen hat.

Bei arglistigen Mängeln handelt es sich um Automängel, die der Verkäufer noch vor dem Verkauf kannte oder mit einem Vorhandensein eines Mangels rechnete und dies trotzdem beim Verkauf verschweigt, über den Zustand lügt oder falsche Informationen gibt. So muss der Verkäufer den Käufer auf ihm bekannte, wesentliche Automängel ohne ausdrückliche Frage hinweisen.  

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