Hinweis: Wir kaufen nur vollständige Fahrzeuge an, keine Einzelteile. Auch verkaufen wir keine Einzelteile!

Autoverkauf – Gibt es ein Rückgaberecht?

Autoverkauf – Gibt es ein Rückgaberecht?

Von Möbeln über Elektronik bis hin zur Bekleidung – bei den meisten gekauften Produkten besteht in Deutschland ein gesetzliches Rückgaberecht. Wer mit dem gekauften Artikel nicht zufrieden ist, kann ihn einfach retournieren, wodurch der Kaufvertrag erlischt. Bei einem Autoverkauf sieht es aber anders aus, da es hier keine allgemeine Rückgabefrist oder das übliche Widerrufsrecht von 2 Wochen gibt. Wer also ein Auto von einer Privatperson gekauft hat, kann es nicht einfach zurückgeben – außer die Person ist damit einverstanden.

Auf der anderen Seite bedeutet es für den Verkäufer, dass er das verkaufte Auto nicht zurücknehmen muss – auch dann nicht, wenn das Fahrzeug bestimmte Mängel aufweist. Dies ist möglich, weil der Verkäufer jegliche Gewährleistung durch den Kaufvertrag explizit ausschließen kann und somit keine Verantwortung bzw. Haftung für Mängel am Fahrzeug übernimmt. Das gilt für alle durch den Verkäufer aufgelisteten Mängel im Vertrag. Mit seiner Unterschrift bestätigt der Käufer übrigens alles, was im Vertrag steht.

Wann kann der Käufer das Rückgaberecht beim Autokauf nutzen?

Bei nicht erfüllten Garantiezusagen seitens des Verkäufers kann der Käufer jedoch das Rückgaberecht beim Autokauf nutzen. Denn der Verkäufer garantiert beim Verkauf, dass die aufgelisteten Fahrzeugbauteile oder das Auto in einem guten Zustand sind. Wenn diese Zusage nicht stimmen sollte, kann der Käufer entweder Gebrauch von dem Rückgaberecht machen oder die Bezahlung der Reparaturkosten verlangen.

Darüber hinaus kann der Käufer das Fahrzeug in noch einer Situation an den Verkäufer zurückgeben und sein Geld zurückverlangen: Wenn er nachweisen kann, dass der Verkäufer falsche Angaben zum Auto gemacht, Informationen verschwiegen oder gelogen hat. Denn vielleicht haben ausgerechnet diese falschen Angaben bzw. Informationen den Käufer zum Autokauf gebracht.

Rückgaberecht trotz Gewährleistungsausschuss

In den folgenden Fällen kann der Käufer mit großer Wahrscheinlichkeit vom Kauf eines Autos zurücktreten, trotz des Ausschlusses der Gewährleistung im Kaufvertrag:

  • Das Fahrzeug wurde als unfallfrei beworben, obwohl es ein Unfallwagen ist
  • Falsche Angaben zum Baujahr oder zur Erstzulassung
  • Manipulierter Tacho (Kilometerstand wurde zurückgestellt)


Wurde ein Käufer beim Autokauf betrogen, tritt sofort ein unmittelbares Rückgaberecht ein.

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