Hinweis: Wir kaufen nur vollständige Fahrzeuge an, keine Einzelteile. Auch verkaufen wir keine Einzelteile!

Defektes Auto verkaufen – das ist zu beachten

Defektes Auto verkaufen – das ist zu beachten

Es ist sehr ärgerlich, wenn das Auto defekt ist und sich eine Reparatur nicht mehr lohnt. Je nach Schaden und Modell lässt sich aber auch ein nicht mehr fahrbereites Auto relativ gut verkaufen.

Mit welchen Defekten kann ein Auto verkauft werden?

Ein nicht fahrtüchtiges Fahrzeug, dessen Funktionalität aufgrund einer Beschädigung (z. B. durch Motorschaden oder Unfallschaden) beeinträchtigt ist, wird als defektes Auto bezeichnet. Doch ein defektes Auto muss nicht unbedingt in die Schrottpresse, sondern kann auch verkauft werden. Spezielle Händler wie Auto Leopard sind darauf spezialisiert, defekte Fahrzeuge anzukaufen, diese fachmännisch in der eigenen Autowerkstatt zu reparieren, um sie anschließend wieder dem Markt zuzuführen.

Dabei kann das zu verkaufende Fahrzeug folgende Defekte aufweisen:

  • Getriebeschaden
  • Motorschaden
  • Unfallschaden
  • Totalschaden
  • Hagelschaden
  • Zylinderkopfschaden
  • Kolbenschaden
  • Starker Verschleiß

Auch wenn das Fahrzeug ohne TÜV ist oder aus anderen Gründen nicht fahrbereit ist, kann es verkauft werden – vorausgesetzt, dass Sie einen Käufer finden. Diese Aufzählung ist nicht abschließend. Ein Defekt am Fahrzeug kann unterschiedliche Ausprägungen und Arten vorweisen.

Was sollte beim Verkauf eines defekten Autos beachtet werden?

Im Kaufvertrag ist üblicherweise aufgelistet, welche Mängel bzw. Schäden vorhanden und bekannt sind. Hier sollte der Verkäufer ehrlich sein und alle bekannten Mängel oder Unfallschäden am defekten Auto auflisten – auch solche, die bereits repariert wurden.

Ein Ausschluss der Sachmängelhaftung für den Verkäufer soll unbekannte Mängel bei einem Privatverkauf festhalten. Wenn jedoch an einen Händler verkauft wird, sieht der Verkaufsprozess etwas anders aus, da der Händler schneller eventuelle Mängel erkennen kann. Die gesetzliche Gewährleistung sollte beim Verkauf einvernehmlich ausgeschlossen werden. Bereits vorhandene Mängel am Fahrzeug sollten im Vertrag angegeben und beim Verkauf dokumentiert werden.

Wird die Sachmängelhaftung nicht ausgeschlossen, so wird davon ausgegangen, dass sämtliche innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf auftretenden Schäden am Fahrzeug bereits beim Verkauf vorgelegen haben.

Des Weiteren kann der Käufer trotz des Gewährleistungsausschlusses im Kaufvertrag vom Kauf des Autos zurücktreten, wenn:

  • der Kilometerstand zurückgesetzt wurde;
  • falsche Angaben zur Erstzulassung und dem Autobaujahr gemacht wurden;
  • oder das Auto als frei von Unfällen beworben wurde, obwohl es ein Unfallfahrzeug ist.

Sowohl beim Verkauf eines fahrtüchtigen als auch eines defekten Autos muss der Verkäufer ehrlich sein und alle für ihn bekannten Mängel bekanntgeben. Damit der Verkauf so schnell und stressfrei wie möglich über die Bühne geht, kann ein professioneller und erfahrener Händler unter die Arme greifen. Auto Leopard ist der Spezialist für den Ankauf von defekten Fahrzeugen und steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.

Ähnliche Beiträge