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Angemeldetes Auto verkaufen

Angemeldetes Auto verkaufen

Wenn ein Auto verkauft wird, wird es üblicherweise zuerst abgemeldet. Nach dem Kauf muss der Käufer das Fahrzeug dann wieder anmelden. Es besteht aber auch die Möglichkeit, das Auto angemeldet zu verkaufen. Dies wird besonders dann praktiziert, wenn das Fahrzeug schnell verkauft werden muss oder wenn der Besitzer einfach keine Lust auf den Abmeldungsprozess hat. Laut dem Gesetz stellt dies keinen Verstoß dar und es ist erlaubt, ein angemeldetes Auto zu verkaufen.

Verkaufsprozess eines angemeldeten Autos

In Deutschland werden Tag für Tag tausende Verkäufe und Käufe von Gebrauchtfahrzeugen getätigt, wobei die Vorgehensweise meist sehr identisch ist. Ein wesentlicher Teil des Verkaufsprozesses eines Gebrauchtwagens ist die Abmeldung sowie Anmeldung der Kfz-Versicherung. Im ersten Schritt muss hier zwischen einem Verkauf an eine Privatperson und an einen Händler unterschieden werden.

Der Kauf muss zunächst einmal mittels Kaufvertrags formal abgeschlossen werden. Dies ist der offizielle Akt des Besitzerwechsels. Das Auto kann sowohl vor als auch nach dem Abschluss des Autokaufs abgemeldet werden. Das Fahrzeug sollte spätestens nach Fahrzeugübernahme umgemeldet werden. Der Verkauf ist damit abgeschlossen und für beide Parteien endgültig erledigt.

Wie erfolgt der Verkauf eines nicht angemeldeten Autos?

Während der Phase zwischen Abmeldung und erneuter Anmeldung ist grundsätzlich der Verkäufer für das Fahrzeug verantwortlich. Wenn dabei Verkehrsregeln missachtet oder ein Unfall durch den Käufer verursacht wird, haftet immer noch im vollen Umfang der Verkäufer. Da es sich beim Käufer meistens um eine unbekannte Person handelt, bringt das ein gewisses Risiko für den Verkäufer mit sich.

Der Verkäufer kann im schlimmsten Fall auf einen Betrüger stoßen, was bei einem nicht umgemeldeten Auto bestimmte Kosten verursachen kann. Daher ist es unverzichtbar, die Verkaufsbedingungen schriftlich festzulegen und sämtliche Kommunikation präzise zu dokumentieren.

Der Kaufvertrag muss den Fahrzeugzustand aufzeichnen und alle Konditionen klar aufzeigen. Hier sollte ebenso die Abwicklung der Kfz-Versicherung festgehalten werden. Spezielle Sachverhalte, Mängel, Sonderausstattung sowie Zubehör müssen ebenfalls schriftlich festgehalten werden.

Zudem muss eine Abmeldungsfrist vereinbart werden, sofern das Fahrzeug mit nicht abgemeldeter Kfz-Versicherung verkauft wird. Die gesetzte Frist soll angemessen sein und beträgt in der Regel eine Woche, kann abhängig vom Sachverhalt aber auch variieren.

Wer haftet bei einem Unfall vor der Abmeldung?

Was passiert, wenn der Käufer mit dem Fahrzeug einen Unfall baut, bevor er dieses abgemeldet bzw. umgemeldet hat? Im Grundsatz ist der Verkäufer für das Fahrzeug während der Phase zwischen An- und Abmeldung verantwortlich. Das bedeutet, wenn der Käufer nun einen Unfall verursacht oder Verkehrsregeln missachtet, dann haftet der Verkäufer vollumfänglich. Dieser Fall ist natürlich bei einem Privatverkauf deutlich wahrscheinlicher als bei einem Verkauf an einen Händler. Bei einem gewerblichen Händler greifen neben diversen Versicherungen und speziellen Vertragsverpflichtungen natürlich auch besondere Sorgfaltspflichten. Ein Auto wird in 99% aller Fälle vor einer Abmeldung nicht vom Hof bewegt.

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