Hinweis: Wir kaufen nur vollständige Fahrzeuge an, keine Einzelteile. Auch verkaufen wir keine Einzelteile!

Auto ohne Gewährleistung verkaufen

Auto ohne Gewährleistung verkaufen

Als Verkäufer eines Autos haften Sie grundsätzlich für Mängel, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren und dem Käufer nicht offengelegt wurden. Dies gilt auch dann, wenn der Verkauf ohne Gewährleistung erfolgt ist.

Wenn der Käufer also nach dem Verkauf Mängel oder Schäden am Fahrzeug entdeckt, die bereits zum Zeitpunkt des Verkaufs vorhanden waren, kann er grundsätzlich vom Verkäufer die Beseitigung der Mängel oder eine Minderung des Kaufpreises verlangen. Unter Umständen kann der Käufer auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

Gewährleistung ausschließen beim Privatverkauf

Ein Sachmangel-Haftungsausschluss beim Autoverkauf (also ein Verkauf ohne Gewährleistung) ist grundsätzlich möglich, wenn der Verkauf von privat an privat erfolgt. In diesem Fall kann der Verkäufer im Kaufvertrag ausdrücklich darauf hinweisen, dass er keine Gewährleistung für Sachmängel übernimmt.

Allerdings muss der Haftungsausschluss rechtssicher formuliert werden, um späteren rechtlichen Auseinandersetzungen vorzubeugen. Dabei müssen folgende Punkte im Kaufvertrag beachtet werden:

  1. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung muss ausdrücklich und unmissverständlich formuliert sein. Ein einfacher Hinweis auf den Verkauf „unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“ reicht nicht aus.
  2. Es darf sich nicht um einen Kaufvertrag zwischen einem gewerblichen Verkäufer und einem privaten Käufer handeln. In diesem Fall ist die Sachmängelhaftung gesetzlich vorgeschrieben und kann nicht ausgeschlossen werden.
  3. Der Verkäufer darf dem Käufer keine arglistig verschwiegenen Mängel verschweigen. Diese sind auch bei einem Haftungsausschluss nicht zulässig.
  4. Bei einem Verkauf im Internet oder per Telefon muss der Haftungsausschluss besonders klar und deutlich formuliert sein.
  5. Der Haftungsausschluss darf nicht gegen das Gesetz verstoßen oder unangemessen sein.


Weiterhin ist es ratsam, als Verkäufer alle wichtigen Dokumente wie TÜV-Berichte, Serviceheft und Fahrzeugbrief bereitzustellen, um dem Käufer so viel Transparenz wie möglich zu bieten.

Es ist außerdem empfehlenswert, das Fahrzeug vor dem Verkauf durchchecken zu lassen, um eventuelle Mängel zu identifizieren und gegebenenfalls zu beheben. Denn auch wenn Sie als Verkäufer keine Gewährleistung geben, sollten Sie trotzdem bemüht sein, ein möglichst mangelfreies Fahrzeug zu übergeben.

Gewährleistung ausschließen beim Verkauf an Händler

Wenn Sie als Verkäufer ein Auto an einen gewerblichen Händler verkaufen, ist die Haftung für später auftretende Schäden in der Regel ausgeschlossen. Denn Gewerbliche Händler kaufen in der Regel Autos „im Ist-Zustand„, das heißt, dass sie das Fahrzeug in dem Zustand kaufen, in dem es sich zum Zeitpunkt des Kaufs befindet.

Bei Auto Leopard ist genau das der Fall. Wir kaufen Fahrzeuge wie gesehen und schließen somit jede Haftung für Sie als Verkäufer aus! Das bedeutet, dass der Verkäufer keine Gewährleistung für das Fahrzeug übernehmen muss und auch nicht für Schäden haftet, die später nach dem Verkauf entdeckt werden. Es sei denn, es handelt sich um arglistig verschwiegene Mängel oder um Mängel, die bei Abschluss des Kaufvertrags bereits bekannt waren und nicht offengelegt wurden.

Hinweis am Rande: Es gibt es auch Ausnahmen: Wenn der Verkäufer dem gewerblichen Händler ausdrücklich bestimmte Eigenschaften des Fahrzeugs zugesichert hat, kann er für spätere Schäden haftbar gemacht werden. Eine solche Zusicherung kann zum Beispiel darin bestehen, dass der Verkäufer ausdrücklich versichert, dass das Fahrzeug unfallfrei ist oder dass der TÜV noch für eine bestimmte Zeit gültig ist.

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