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Stillgelegtes Auto verkaufen

Stillgelegtes Auto verkaufen

Ihr Fahrzeug wurde stillgelegt? Sie wollen es nun verkaufen und wissen nicht, ob Sie das überhaupt dürfen. Das sollten Sie beim Verkauf eines stillgelegten Fahrzeugs berücksichtigen.

Ein Auto, Motorrad oder sonstiges Fahrzeug kann selbst oder durch behördliches Eingreifen stillgelegt werden. Die Polizeibehörde sowie Ordnungsbehörden können ein Fahrzeug in folgenden Fällen stilllegen:

1. Die Versicherungsbeiträge der KF-Versicherung wurden nicht gezahlt

2. Kfz-Steuer wurde nicht gezahlt.

3. Mangelnde Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs.

Was bedeutet eine Stilllegung?

Der Fahrzeughalter erhält durch eine der zuständigen Behörde eine Ordnungsverfügung. Es ist ihm dann untersagt, das Fahrzeug noch weiter im Strassenverkehr zu bewegen. Das Fahrzeug wird anschließend von der Polizei zur Fahndung ausgeschrieben. Die Stadt oder der Landkreis kann das Fahrzeug vor Ort entsiegeln und den Fahrzeugschein einziehen.

Was ist der Unterschied eines stillgelegten Autos vs. eines abgemeldeten Fahrzeugs?

Im Grunde kommt eine Abmeldung einer Stilllegung gleich, zumindest was die Folgen anbelangt. In beiden Fällen erlischt der Versicherungsschutz aber gleichzeitig auch die KFZ-Steuerpflicht. In beiden Fällen dürfen Sie Ihr Fahrzeug aber nicht mehr Fahren (außer mit roten Kennzeichen). Im Volksmund nennen viele Menschen eine Abmeldung „stilllegen“. In Wirklichkeit gibt es Unterschiede darin, wer das Auto abmeldet. Wenn der Fahrzeughalter sein Fahrzeug abmeldet, spricht man von einer Abmeldung. Wenn die Behörde ein Fahrzeug stilllegt, d.h. von Amtswegen abmeldet, dann spricht man von einer Zwangsstilllegung.

Sie können Ihr stillgelegtes Fahrzeug verkaufen

Rechtlich steht eine Stilllegung eines Fahrzeugs einem Verkauf nicht im Wege. Sie können das Fahrzeug also verkaufen, da Sie trotz der Stilllegung noch Eigentümer des Fahrzeugs sind. Beachten Sie allerdings, dass eine Probefahrt nicht ohne weiteres möglich ist und der Käufer das Fahrzeug ggf. auf einen Trailer abholen muss. Beachten Sie auch, dass die Kosten durch eine Zwangsstilllegung sowie die eventuell ursächlich angehäuften Schulden bei der Versicherung oder beim Zoll durch den Verkauf unberührt bleiben.

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