Neben dem umweltfreundlichen Aspekt kommt das E-Auto mit einer Reihe an Vorteilen daher und erfreut sich zunehmender Beliebtheit. Der Trend der E-Mobilität hat schon längst Fahrt aufgenommen und mittlerweile denken die Nutzer eines elektrischen Fahrzeugs bereits über den Kauf eines neueren Modells nach. Doch zunächst muss noch das gebrauchte E-Auto verkauft werden.
Hier erfahren Sie, wie und wo Sie Ihr E-Auto in München und Umgebung reibungslos verkaufen können.
Wie sieht der Gebrauchtwagenmarkt für E-Autos aus?
Da sich dieser Markt erst vor wenigen Jahren gebildet hat, gibt es im Vergleich zu den Verbrennern eine deutlich niedrigere Anzahl an gebrauchten E-Autos. Obwohl der Restwert bei E-Autos prozentuell richtig gut aussieht, gibt es einige Faktoren, die für den Wertverlust sorgen:
- Die staatliche Umweltprämie senkt beträchtlich den Kaufpreis von neuen E-Autos, wodurch auch die gebrauchten nicht so „teuer“ verkauft werden können. Manchmal sind neuere Modelle sogar günstiger als ihre Vorgänger.
- Neue Modelle werden immer besser, wodurch die Akkus leistungsfähiger werden und die Ladezeit kürzer wird.
Kurzgefasst: Neue E-Autos sind verlockender als gebrauchte. Ein gebrauchtes E-Auto lässt sich daher nur dann verkaufen, wenn er einen günstigen Preis aufweist.
Welche Faktoren beeinflussen den Verkaufspreis?
Hier wird in erster Linie vom Akku gesprochen, denn je besser bzw. leistungsfähiger dieser ist, umso besser ist der Verkaufspreis. Der Akku ist aus dem Grund so wichtig, weil dieses Teil sehr teuer ist. Je nach Technologie kann ein Akku für ein E-Auto bis zu 10.000 € kosten. Weitere Faktoren, die den Preis beeinflussen, sind die Ladedauer sowie die Reichweite vom E-Auto.
Ebenso wichtig sind das Alter des E-Autos, die Marke, das Modell, die Ausstattung, der optische sowie technische Zustand des Fahrzeugs und zu guter Letzt das Zubehör. In Deutschland sind Renault ZOE, Kia Soul, VW e-Golf und die Tesla Modelle S und X beliebt. Hyundai (Ioniq 5) kommt langsam in den Schwung, genauso wie Audi (e-Tron) und BWM (i3).
Neben dem Netto-Listenpreis des Basismodells spielt auch die Mindesthaltedauer eine Rolle. Im Inland muss das E-Auto auf den Antragsteller zugelassen werden und für min. 6 Monate zugelassen bleiben. Ist das Auto mehr als 6 Monate beim Verkäufer, steht dem Verkauf nichts im Wege.
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