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Motorrad ohne Fahrzeugschein verkaufen

Motorrad ohne Fahrzeugschein verkaufen

Der Fahrzeugschein enthält technische Informationen über das Motorrad und beweist die amtliche Genehmigung, dass es für die Straße zugelassen ist. Er gib jedoch keinen Aufschluss darüber, wer der Eigentümer ist.

Möchten Sie aber Ihr Motorrad ohne Fahrzeugschein verkaufen (also ohne die Zulassungsbescheinigung Teil 1 und Kfz-Schein), sind Sie sich wahrscheinlich unsicher, ob das funktioniert und überhaupt legal ist. Dann können wir Sie trösten, denn um das Motorrad zu verkaufen, wird ein Fahrzeugschein nicht unbedingt benötigt.

Obwohl der Fahrzeugschein beim Motorrad-Verkauf immer mit übergeben werden sollte, ist es in vielen Fällen nicht möglich. Vielleicht ist der Fahrzeugschein eingezogen worden oder auch abhandengekommen. In dem Fall kann das Motorrad einfach ohne Fahrzeugschein verkauft werden. Der neue Eigentümer bekommt dann einen neuen Schein ausgestellt, wenn er das Motorrad zulassen möchte.

Häufige Fragen zu Motorrad Verkauf ohne Fahrzeugschein:

  1. Kann ich mein Motorrad ohne Fahrzeugschein abmelden?
    Möchten Sie Ihr Motorrad verkaufen, so müssen Sie es erst bei der zuständigen KFZ-Zulassungsstelle abmelden, was auch ohne Kfz-Schein geht. Ist der Fahrzeugschein verloren gegangen, müssen Sie in dem Fall eine eidesstattliche Verlusterklärung abgeben. Für die Anmeldung erhalten Sie dann eine neue Zulassungsbescheinigung, wodurch sich die Kosten allerdings um bis zu 50 € erhöhen.

  2. Kann ich die eidesstattliche Verlusterklärung für den Fahrzeugschein selbst verfassen? 
    Sie können die eidesstattliche Verlusterklärung auch selbst in einer schriftlichen Form verfassen. Diese muss nicht nur sämtliche Angaben zum Fahrzeug (z. B. Fahrgestellnummer, Hersteller, Kennzeichen und Fahrzeugart), sondern auch zum Fahrzeughalter beinhalten. In der Erklärung müssen sie erläutern, warum der Fahrzeugschein verloren gegangen ist bzw. ob er gestohlen wurde oder sonstiges. Tipp: Um Ihnen das Schreiben einer eidesstattlichen Verlusterklärung für den Fahrzeugschein zu erleichtern, hat das Straßenverkehrsamt hierfür einen Vordruck erstellt.

  1. Fahrzeugschein gestohlen? Das müssen sie beachten
    Wurde ihr Fahrzeugschein gestohlen, so verfahren Sie auch in dem Fall genau wie im Punkt 2 und füllen eine Verlusterklärung aus, die Sie bei der KFZ-Zulassungsstelle einreichen. In dem Formular setzen Sie einfach einen Haken, dass der Fahrzeugschein gestohlen wurde. Sie erhalten von der Polizei eine Bescheinigung ausgestellt, dass Sie den Diebstahl angezeigt haben. Diese Bescheinigung können Sie dann Ihrer Verlusterklärung beifügen.

  2. Mein Fahrzeugschein fehlt – kann der Käufer selbst mein Motorrad abmelden?
    Wenn der Fahrzeugschein fehlt, muss eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden, wozu eine persönliche Vorsprache des Fahrzeughalters bei der Zulassungsstelle erforderlich ist. Das bedeutet, dass ein Motorrad nur dann durch Dritte abgemeldet werden kann, wenn dieser über eine Vollmacht zur Abmeldung verfügt inklusive einer notariell beglaubigten eidesstattlichen Versicherung des Fahrzeughalters.
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