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Reimport aus der EU verkaufen – das ist zu beachten

Reimport aus der EU verkaufen – das ist zu beachten

Wollten Sie schon immer Ihr Traumauto kaufen und das natürlich neu und nicht gebraucht? Ihr Herz sagt ja, aber Ihr Verstand eindeutig nein, weil Ihr Traum Ihr finanzielle Budget um ein Vielfaches überschreiten würde. Wenn Träume wahr werden sollen, kommt nur ein Reimport – Neuwagen in Frage.

Was genau ist ein Reimport – Neuwagen und warum ist dieser billiger als in Deutschland?

Ursprünglich sind Reimport – Neuwagen in Deutschland hergestellt, dann ins Ausland verkauft und schließlich wieder nach Deutschland eingeführt worden. 

Sicher fragen Sie sich nun, wo denn da wohl der Sinn liegen mag?

Ganz eindeutig liegt dieser im günstigeren Kaufpreis, weil es auf diesem Weg möglich ist, die Preisvorgaben der Händler zu umgehen.

Auf welche Art und Weise kann ich einen Reimport – Neuwagen erwerben?

Der Erwerb eines Reimport – Neuwagens kann über einen deutschen Händler vermittelt oder verkauft werden. Aber auch Sie als Privatperson können das Auto direkt im Ausland kaufen, was allerdings jede Menge Verwaltungsaufwand mit sich bringt.

Wenn der Händler als Vermittler fungiert

Der Händler als Vermittler ist die häufigste Methode beim Kauf eines Reimport – Neuwagens. Für den Kaufvertrag, der in diesem Fall zwischen Ihnen und dem ausländischen Vertragshändler zustande kommt, gilt das Recht des Landes des ausländischen Händlers.

Wenn der deutsche Händler den Reimport – Neuwagen selbst verkauft

Erfolgt der Kauf des Reimport – Neuwagens direkt vom deutschen Händler, gilt das deutsche Recht, so dass Mängel auch nach diesem geltend gemacht werden können.

Generell muss der Verkäufer nur bei Nachfrage den Käufer darüber informieren, dass es sich um ein  Reimport – Fahrzeug handelt.

Sicherheit auf höchstem Niveau – Der Kauf des Reimport – Neuwagens über die Vermittlung eines deutschen Händlers

Auch wenn die Vermittlung des Reimport – Fahrzeugs über einen deutschen Händler die sicherste Methode ist, so gibt es auch hier einiges für Sie zu beachten.

Der Vermittlungsvertrag

Im Inhalt des Vermittlungsvertrags dürfen auf keinen Fall Preis, Liefertermin und Ausstattungsdetails fehlen. Aber auch eine Bestätigung darüber, dass die Überführungs- und Bereitstellungskosten bereits im Kaufpreis enthalten sind, sowie eine EG – Typengenehmigung für das Fahrzeug vorliegt, muss unbedingt im Kaufvertrag schriftlich festgehaltensein. Ganz wichtig ist auch die Fixierung des Importdatums des Autos und der schriftliche Nachweis, dass es fabrikneu ist.

Zusätzlich sollten Sie niemals eine Anzahlung leisten und den Kaufpreis grundsätzlich erst bei der Übergabe entrichten.

Was muss bei der Übergabe durch den Vermittler vorliegen?

Wird Ihnen das Reimport – Fahrzeug vom Vermittler übergeben, sollte die deutsche Zrd Ihnen das Reimport – Fahrzeug vom Vermittler übergeben, sollte die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 vorliegen. Ist dieses nicht der Fall bestehen Sie auf die ausländische Originalrechnung inklusive der ausländischen KFZ – Dokumente, denn nur so können Sie das Fahrzeug in Deutschland zulassen. Ebenfalls von großer Bedeutung sind die Garantieunterlagen, wie Serviceheft und Garantiekarte und das alles mit dem Stempel des ausländischen Vertragshändlers versehen, einschließlich dortigem Auslieferungsdatum und Eintragung der Fahrgestellnummer.

Die Neuwagengarantie

In der EU gekaufte Reimport – Neuwagen genießen den Vorzug, dass Garantieleistungen von allen Vertragswerkstätten in der EU durchgeführt werden müssen, vorausgesetzt Sie können die Garantieurkunde samt abgestempeltem Serviceheft vorlegen.

Zwei bis drei Jahre beträgt die Garantiedauer für gewöhnlich, die aber oftmals schon zum Zeitpunkt der Erstzulassung durch den ausländischen Händler oder der Übergabe an den Importeur beginnt.

Reimport wieder verkaufen: Was ist zu beachten?

Sie wollen Ihren Reimport wieder verkaufen? Dabei ist folgendes zu beachten: Sie sind als Verkäufer eines reimportierten Fahrzeugs auf jeden Fall dazu verpflichtet, den potenziellen Käufer darüber zu informieren, dass es sich um einen Reimport handelt. Dazu gehört es, das Ursprungsland anzugeben sowie sämtliche Papiere zu den Vorgängen bereitzuhalten. Der Status „Reimport“ ist eine wichtige Fahrzeugeigenschaft. Wird diese beim Verkauf verschwiegen, verhält es sich ähnlich wie bei verschwiegenen Schäden: In vielen Fällen entsteht ein Sachmangel. Schadensersatz oder Rücktritt vom Kaufvertrag sind mögliche Folgen.

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