Hinweis: Wir kaufen nur vollständige Fahrzeuge an, keine Einzelteile. Auch verkaufen wir keine Einzelteile!

Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen

Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen

Sie wollen Ihr Auto ohne Fahrzeugbrief verkaufen? Wir erklären Ihnen, wie das funktioniert!

Der Fahrzeugbrief ist die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief).

Der Fahrzeugbrief ist kein Eigentumsnachweis. Eigentümer ist der, der das Fahrzeug rechtskonform erworben hat – oder genauer ausgedrückt: Eigentümer ist der, dem beim Kauf das Eigentum übertragen wurde.

Wer ist Eigentümer?

Dazu muss man wissen, dass es zwei verschiedene Rechtsakte bei einem Verkauf gibt: Kaufvertrag und Eigentumsübertragung. Der Eigentumsübergang ist in § 929 BGB geregelt. Das Fahrzeug muss an den Käufer übergeben worden sein, und zwar zusammen mit dem Kfz-Brief. Das wird dann in der Praxis durch die Schlüsselübergabe geregelt, im gleichen Zuge erhalt der Käufer den Fahrzeugbrief.

Der Eigentümer muss nicht zwingend auch die Person im Fahrzeugbrief sein. Entscheidend für den Eigentum ist ein Kaufvertrag, aus dem hervorgeht, auf wem das Eigentum übergegangen ist. In einem Kaufvertrag über einen Autoankauf steht, wem Schlüssel und KFZ-Brief übergeben wurde. Derjenige ist Eigentümer, egal wer später im Brief steht. Selbst wenn der Brief nicht geändert wird.

Zum gutgläubigen Erwerb eines Fahrzeugs gehört immer die Übergabe des Fahrzeugbriefes. Das bedeutet im Umkehrschluss: Wer ein Fahrzeug ohne Fahrzeugbrief kauft, darf sich nicht beschweren, wenn ihm das Fahrzeug weggenommen wird, wenn es gestohlen sein sollte – ohne Erstattung des Kaufpreises.

Übrigens ist auch das der Grund, warum Banken bei Fahrzeugfinanzierung den Fahrzeugbrief bis zur letzten Rate einbehalten: Die Bank ist zwar nicht Eigentümer, kann aber dadurch verhindern, dass der Schuldner das Fahrzeug verkauft und ggf. auf der Forderung sitzenbleibt.

Fazit: Zum Rechtskonformen Eigentumsübertragung bei Verkauf gehört die Übergabe des Fahrzeugbriefes!

Es ist also notwendig, dass Sie einen neuen Fahrzeugbrief beantragen, bevor Sie das Fahrzeug verkaufen.

Bei Verlust: Wird eine Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wegen Verlusts neu beantragt, ist vom Halter bzw. Eigentümer bei der Zulassungsstelle unter persönlicher Vorsprache eine eidesstattliche Versicherung abzugeben oder alternativ eine notariell beglaubigte eidesstattliche Versicherung vorzulegen. Rechnen Sie damit, dass dieser Vorgang bis zu 4 Wochen dauern kann. Sie benötigen hierzu ihren Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I). Auch muss eine Verfügungsberechtigung vorgewiesen werden, falls der Eigentümer nicht der eingetragener Halter ist. Dies kann z.B. mithilfe eines Kaufvertrags nachgewiesen werden.

Was kostet die Neubeantragung eines Fahrzeugbriefes?
Die Kosten belaufen sich auf mindestens 60 Euro. Sie variieren je nach Bundeland.

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